KI-Inhalte kennzeichnen ab August 2026 Was KMU jetzt wissen müssen und was ich davon halte

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Ab August 2026 gilt der EU AI Act vollständig – inklusive Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-Inhalte.
Was wirklich betroffen ist: Deepfakes, synthetische Medien, KI-Chatbots, die sich als Menschen ausgeben.
Was NICHT betroffen ist: KI-gestützte Texte, Bilder-Assistenten, interne Tools – mit einer Einschränkung.
Was Du jetzt tun solltest: Einen kurzen Audit deines KI-Einsatzes und ein einfaches Disclosure-System.

 

Seit Monaten bekomme ich dieselbe Frage gestellt. Von Kunden, von Followern, manchmal von Leuten, die mich auf LinkedIn anschreiben: Was ist das eigentlich mit dieser KI-Kennzeichnungspflicht? Und muss ich jetzt bei jedem Post darunter schreiben, dass ChatGPT mitgemacht hat?

Die kurze Antwort ist: Nein, so einfach ist es nicht. Und zum Glück auch nicht so kompliziert, wie manche gerade tun.

Ich erkläre Dir heute, was ab August 2026 tatsächlich gilt, was dich als KMU-Inhaber konkret betrifft - und dann sage ich Dir ganz offen, was ich persönlich davon halte. Weil ich denke, dass die meisten Diskussionen über dieses Thema entweder zu viel Panik oder zu viel Gleichgültigkeit verbreiten.

Was ändert sich ab August 2026?

Die Grundlage ist der EU AI Act – offiziell die Verordnung (EU) 2024/1689 –, der im August 2024 in Kraft getreten ist und seither schrittweise angewendet wird. Der August 2026 ist der letzte große Meilenstein: Ab dann gilt das Gesetz vollständig, inklusive der sogenannten Transparenzpflichten aus Artikel 50.

Diese Transparenzpflichten betreffen drei Bereiche:

  • KI-Systeme, die mit Menschen interagieren (Chatbots, KI-Assistenten), müssen sich als solche zu erkennen geben – außer es ist ohnehin offensichtlich.

  • KI-generierte Inhalte, die echte Personen, Orte oder Ereignisse realistisch darstellen – also Deepfakes –, müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden.

  • Anbieter sogenannter General-Purpose-AI-Modelle (große Sprachmodelle wie GPT oder Gemini) haben eigene Pflichten gegenüber Behörden und Nutzern.


Was muss ich als KMU konkret kennzeichnen?

Kommen wir zum Teil, der die meisten interessiert. Die Pflicht zur Kennzeichnung trifft dich als Unternehmen dann, wenn du KI einsetzt, um Inhalte zu erstellen, die Menschen in die Irre führen könnten.

Kennzeichnungspflichtig sind zum Beispiel:

  • Realistisch wirkende Bilder oder Videos, die echte Personen zeigen – aber KI-generiert sind. Denke an ein Werbevideo mit einem KI-generierten Sprecher, der aussieht wie eine reale Person.

  • Audio-Clips, in denen eine reale Stimme simuliert wird – zum Beispiel durch Voice Cloning.

  • Chatbots auf deiner Website, die im Support-Kontext mit Kunden kommunizieren, ohne sich als KI zu erkennen zu geben.

  • Synthetische Bilder in politischen oder nachrichtlichen Kontexten, die echte Situationen nachahmen.

Nicht kennzeichnungspflichtig sind typischerweise:

  • Blogbeiträge, Social-Media-Posts oder E-Mails, die du mit KI-Unterstützung geschrieben und dann selbst bearbeitet und veröffentlicht hast.

  • Interne Dokumente, Zusammenfassungen oder Protokolle, die du mit KI-Tools erstellst.

  • KI-generierte Bilder, die offensichtlich künstlerisch und nicht als Realität dargestellt werden.

  • KI-gestützte Rechtschreibkorrektur, Übersetzungstools oder Zusammenfassungsfunktionen.

Wichtige Einschränkung

Das Gesetz gilt für den Kontext, in dem Inhalte veröffentlicht werden. Wenn du ein KI-generiertes Foto in einem Kontext nutzt, der echte Realität suggeriert – zum Beispiel ein vermeintliches Kundenfoto auf deiner Website –, greift die Kennzeichnungspflicht. Nutzt du dasselbe Bild als offensichtliche Illustration in einem Magazin-Artikel, sieht es anders aus.

Die entscheidende Frage ist immer: Könnte jemand vernünftigerweise glauben, das ist echt und wurde getäuscht?

 

Was bedeutet das in der Praxis für dein KMU?

Für die große Mehrheit der KMU-Inhaber, die ich kenne, lässt sich der Handlungsbedarf auf drei Bereiche herunterbrechen:

1. Marketing-Content mit KI

Wenn du ChatGPT, Claude oder ähnliche Tools nutzt, um Texte zu schreiben, die du dann selbst überarbeitest und mit deinem Namen oder deiner Marke veröffentlichst: kein zwingender Kennzeichnungsbedarf nach aktuellem Stand des AI Act. Viele Marketer – ich eingeschlossen – empfehlen dennoch Transparenz, weil sie Vertrauen aufbaut. Aber gesetzlich vorgeschrieben ist es für diesen Fall im August 2026 nicht.

2. KI-generierte Bilder und Medien

Hier wird es relevanter. Wenn ihr Tools wie Midjourney, DALL-E oder Sora nutzt, um Bilder oder Videos für eure Kommunikation zu erstellen, prüft Kontext und Darstellung. Zeigt das Bild reale oder realistisch wirkende Personen in einem glaubwürdigen Kontext? Dann kennzeichnen. Ist es offensichtlich künstlich oder abstrakt? Dann nicht zwingend.

3. Chatbots und KI-Assistenten auf eurer Website

Falls ihr einen KI-Bot im Kundenservice einsetzt – und viele KMU tun das inzwischen –, muss dieser sich klar als KI zu erkennen geben, sobald ein Nutzer fragt. Das gilt schon heute als Best Practice; ab August 2026 ist es Pflicht.

Und was halte ich davon? Meine ehrliche Meinung.

Das ist meine persönliche Einschätzung – keine Rechtsberatung.

Für eine rechtssichere Einschätzung deines konkreten Falles wende dich bitte an einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.

Ich finde diese Regelung grundsätzlich sinnvoll. Und ich sage das nicht, weil ich KI nicht mag – im Gegenteil. Ich nutze KI täglich in meiner Arbeit und empfehle meinen Kunden dasselbe. Aber genau deshalb glaube ich: Transparenz ist kein Gegenmodell zur KI-Nutzung, sie ist die Voraussetzung dafür, dass KI langfristig akzeptiert wird.

Was mich stört, ist nicht die Idee hinter dem Gesetz. Was mich stört, ist die Art, wie es gerade kommuniziert wird – und die Panik, die es in manchen Kreisen auslöst.

Ich sehe zwei Fehlreaktionen:

  • Die erste: Totale Panik. Manche Unternehmen reagieren so, als müssten sie ab sofort jeden Satz mit einem KI-Hinweis versehen. Das ist Unsinn und schadet dem natürlichen Kommunikationsfluss.

  • Die zweite: Totale Gleichgültigkeit. Andere tun so, als beträfe sie das alles nicht. Das ist ebenfalls falsch – besonders für alle, die KI-generierte Bilder oder Chatbots einsetzen.

Die richtige Antwort liegt in der Mitte: Prüft, was ihr tatsächlich macht. Setzt pragmatische Standards. Und kommuniziert offen, wenn KI wesentlich an euren Inhalten beteiligt war.

Denn ich habe in meiner Arbeit etwas beobachtet, das mich nicht überrascht hat, aber viele meiner Kunden: Wer offen kommuniziert, dass er KI nutzt, verliert nicht das Vertrauen seiner Kunden. Er gewinnt es. Menschen wissen, dass Werkzeuge benutzt werden. Sie wollen nur nicht angelogen werden.

Kennzeichnungspflicht hin oder her – das gilt schon jetzt.

Fazit: Weniger Drama, mehr Klarheit

Der August 2026 ist kein Schreckgespenst. Er ist ein Datum, das euch zwingt, eine Frage zu stellen, die ihr sowieso hättet stellen sollen: Wie setzen wir KI ein – und sind wir dabei ehrlich mit unseren Kunden?

Wer das jetzt klärt, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite. Er positioniert sich auch als das, was im Marketing 2026 den Unterschied macht: authentisch, klar und vertrauenswürdig.

KI ist ein Werkzeug. Wie ihr es einsetzt, sagt mehr über euch aus als das Werkzeug selbst.




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